Ungerechtfertigte Google-Bewertungen?
Wir kümmern uns darum.
So funktionieren wir
1. Prüfung
2. Beauftragung
3. Löschung
Warum gastro-bewertungsschutz.de
Faire Preise. Erfolgsbasiert. Ohne Risiko.
Einzel-Löschung
49 €
pro erfolgreich gelöschter Bewertung
- Kostenlose Erstprüfung
- Rechtliche Durchsetzung durch Partneranwälte
- Abschluss-Bericht
- 100 % erfolgsbasiert
Gastro-Paket
199 €
für bis zu 5 erfolgreich gelöschte Bewertungen
- Alles aus Einzel-Tarif
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- Priorisierte Bearbeitung
- Spart 46 € gegenüber Einzelabrechnung
Premium-Schutz
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einmalig + 49 €/Monat Monitoring
- Alles aus Gastro-Paket
- Laufendes Monitoring Ihrer Google-Bewertungen
- Alarm bei neuen Bewertungen ≤ 2 Sterne (24h)
- Antwort-Vorlagen + Quartals-Report
- Monatlich kündbar
Musterfall: 3,8 → 4,8 Sterne in 4 Monaten
Musterfall – beispielhafter Verlauf, keine Kundenreferenz
So kann sich ein Profil entwickeln, wenn rechtswidrige Bewertungen entfernt und echte Gäste um Feedback gebeten werden. Dargestellt ist ein Musterfall zur Veranschaulichung – kein konkreter Kundenfall und keine Zusage eines bestimmten Ergebnisses.
Schützen Sie Ihre Restaurant-Reputation —
einmalig oder dauerhaft
Einmalige
Bewertungs-Löschung
Dauerhafter Reputations-Schutz
Häufige Fragen
- Welche Bewertungen kann man löschen lassen?
Angreifbar sind vor allem rechtswidrige Bewertungen: solche ohne echten Gästekontakt (anonym, Nicht-Gäste, Wettbewerber), unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Beleidigungen sowie Fake- oder KI-generierte Bewertungen. Reine Meinungsäußerungen sind dagegen meist zulässig – die Erfolgsaussichten prüfen wir vorab kostenlos.
- Wie lange dauert eine Löschung?
Bei Google dauert es meist 1–4 Wochen. Bei Tripadvisor sind zwei bis sechs Wochen realistisch: Das Portal sichtet eine Meldung nach eigenen Angaben in bis zu zwei Werktagen, räumt dem Bewerter danach aber typischerweise ein bis zwei Wochen zur Stellungnahme ein. Eine belastbare Einschätzung erhalten Sie, sobald der Fall gesichtet ist.
- Was kostet es, wenn nicht gelöscht wird?
Nichts. Wir arbeiten rein erfolgsbasiert – bleibt die Bewertung stehen, entstehen Ihnen keine Kosten. Sie zahlen ausschließlich für tatsächlich gelöschte Bewertungen.
- Merkt der Bewerter, dass die Bewertung beanstandet wurde?
Der Bewerter wird vom Portal zur Stellungnahme aufgefordert – das gehört zum Verfahren. Es gibt aber keinen direkten Kontakt zwischen Ihnen und dem Verfasser und keinen öffentlichen Schlagabtausch: Die Korrespondenz läuft ausschließlich über das Portal und unsere Partneranwälte.
- Warum sollte ich den Besuch nie öffentlich bestätigen?
Der stärkste Löschgrund ist der fehlende Nachweis eines echten Gästekontakts – den muss der Bewerter erbringen, nicht Sie. Bestätigen Sie öffentlich, etwa in einer Antwort, dass die Person bei Ihnen zu Gast war, verwirken Sie genau diesen Hebel: Das Portal verweist dann auf Ihre eigene Bestätigung. Hinzu kommt, dass Angaben zu Reservierung, Tisch, Begleitung oder Bestellung personenbezogene Daten des Bewerters sind und öffentlich nichts zu suchen haben. Reagieren Sie deshalb nie eigenmächtig, sondern lassen Sie die Bewertung zuerst prüfen.
- Kann ich schlechte Bewertungen einfach mit guten „überdecken“?
Gekaufte oder gefälschte Bewertungen sind wettbewerbswidrig und riskant – sie können abgemahnt werden und beschädigen das Vertrauen nachhaltig. Der seriöse Weg: rechtswidrige Bewertungen entfernen lassen und echte, zufriedene Gäste aktiv um ehrliches Feedback bitten.
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