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Ungerechtfertigte Google-Bewertungen?
Wir kümmern uns darum.

Speziell für Restaurants in Berlin: Wir lassen ungerechtfertigte Google-Bewertungen durch unsere Partneranwälte prüfen und rechtssicher durchsetzen — und stabilisieren Ihren Online-Ruf. Erfolgsbasiert: Sie zahlen nur, wenn die Bewertung tatsächlich gelöscht wird.
Vertrauen von Berliner Restaurants und Unternehmen – seit 1998 im Web tätig

So funktionieren wir

In drei klaren Schritten von der ungerechtfertigten Bewertung zur sauberen Google-Präsenz. Keine versteckten Kosten. Volle Transparenz.
Die rechtliche Prüfung und Geltendmachung von Löschansprüchen erfolgt ausschließlich durch kooperierende Rechtsanwälte. Reuther Media übernimmt Analyse, Koordination, Monitoring und Reporting — keine Rechtsberatung.

1. Prüfung

Sie senden uns die Links zu den problematischen Bewertungen. Unsere Partneranwälte prüfen kostenlos und unverbindlich innerhalb von 48 Stunden, ob eine Löschung realistisch ist.

2. Beauftragung

Bei realistischer Löschchance erhalten Sie ein verbindliches Angebot. Sie zahlen erst nach erfolgreicher Löschung. Kein Erfolg = kein Honorar.

3. Löschung

Unser Partneranwalt leitet das rechtliche Verfahren ein; wir koordinieren und halten Sie auf dem Laufenden. Sie müssen nichts weiter tun. Nach erfolgter Löschung erhalten Sie Bericht und Rechnung.

Faire Preise. Erfolgsbasiert. Ohne Risiko.

Sie zahlen nur, wenn wir wirklich liefern. Erstprüfung immer kostenlos. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.

Einzel-Löschung

49 €
pro erfolgreich gelöschter Bewertung

  • Kostenlose Erstprüfung
  • Rechtliche Durchsetzung durch Partneranwälte
  • Abschluss-Bericht
  • 100 % erfolgsbasiert

Gastro-Paket

EMPFOHLEN

199 €
für bis zu 5 erfolgreich gelöschte Bewertungen

  • Alles aus Einzel-Tarif
  • Schriftlicher Abschluss-Bericht
  • Priorisierte Bearbeitung
  • Spart 46 € gegenüber Einzelabrechnung

Premium-Schutz

299 €
einmalig + 49 €/Monat Monitoring

  • Alles aus Gastro-Paket
  • Laufendes Monitoring Ihrer Google-Bewertungen
  • Alarm bei neuen Bewertungen ≤ 2 Sterne (24h)
  • Antwort-Vorlagen + Quartals-Report
  • Monatlich kündbar

Musterfall: 3,8 → 4,8 Sterne in 4 Monaten

Musterfall – beispielhafter Verlauf, keine Kundenreferenz

Vorher
3,8
★★★★★★★★★★
▼ unter Branchenschnitt
Nachher
4,8
★★★★★★★★★★
▲ Top-Bewertung

So kann sich ein Profil entwickeln, wenn rechtswidrige Bewertungen entfernt und echte Gäste um Feedback gebeten werden. Dargestellt ist ein Musterfall zur Veranschaulichung – kein konkreter Kundenfall und keine Zusage eines bestimmten Ergebnisses.

Schützen Sie Ihre Restaurant-Reputation —
einmalig oder dauerhaft

Einmalige
Bewertungs-Löschung

Sie haben eine konkrete, ungerechtfertigte Bewertung, die weg muss? Wir sichten sie kostenlos; die rechtliche Durchsetzung übernehmen unsere Partneranwälte — erfolgsbasiert ab 49 €.

Dauerhafter Reputations-Schutz

Sie wollen das Thema dauerhaft loshaben? Mit dem Premium-Schutz monitoren wir Ihre Bewertungen rund um die Uhr und reagieren sofort.

Häufige Fragen

  • Welche Bewertungen kann man löschen lassen?

    Angreifbar sind vor allem rechtswidrige Bewertungen: solche ohne echten Gästekontakt (anonym, Nicht-Gäste, Wettbewerber), unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Beleidigungen sowie Fake- oder KI-generierte Bewertungen. Reine Meinungsäußerungen sind dagegen meist zulässig – die Erfolgsaussichten prüfen wir vorab kostenlos.

  • Wie lange dauert eine Löschung?

    Bei Google dauert es meist 1–4 Wochen. Bei Tripadvisor sind zwei bis sechs Wochen realistisch: Das Portal sichtet eine Meldung nach eigenen Angaben in bis zu zwei Werktagen, räumt dem Bewerter danach aber typischerweise ein bis zwei Wochen zur Stellungnahme ein. Eine belastbare Einschätzung erhalten Sie, sobald der Fall gesichtet ist.

  • Was kostet es, wenn nicht gelöscht wird?

    Nichts. Wir arbeiten rein erfolgsbasiert – bleibt die Bewertung stehen, entstehen Ihnen keine Kosten. Sie zahlen ausschließlich für tatsächlich gelöschte Bewertungen.

  • Merkt der Bewerter, dass die Bewertung beanstandet wurde?

    Der Bewerter wird vom Portal zur Stellungnahme aufgefordert – das gehört zum Verfahren. Es gibt aber keinen direkten Kontakt zwischen Ihnen und dem Verfasser und keinen öffentlichen Schlagabtausch: Die Korrespondenz läuft ausschließlich über das Portal und unsere Partneranwälte.

  • Warum sollte ich den Besuch nie öffentlich bestätigen?

    Der stärkste Löschgrund ist der fehlende Nachweis eines echten Gästekontakts – den muss der Bewerter erbringen, nicht Sie. Bestätigen Sie öffentlich, etwa in einer Antwort, dass die Person bei Ihnen zu Gast war, verwirken Sie genau diesen Hebel: Das Portal verweist dann auf Ihre eigene Bestätigung. Hinzu kommt, dass Angaben zu Reservierung, Tisch, Begleitung oder Bestellung personenbezogene Daten des Bewerters sind und öffentlich nichts zu suchen haben. Reagieren Sie deshalb nie eigenmächtig, sondern lassen Sie die Bewertung zuerst prüfen.

  • Kann ich schlechte Bewertungen einfach mit guten „überdecken“?

    Gekaufte oder gefälschte Bewertungen sind wettbewerbswidrig und riskant – sie können abgemahnt werden und beschädigen das Vertrauen nachhaltig. Der seriöse Weg: rechtswidrige Bewertungen entfernen lassen und echte, zufriedene Gäste aktiv um ehrliches Feedback bitten.

Kostenlose Erstprüfung anfordern

Senden Sie uns die problematische Bewertung. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung — ohne Verpflichtung, ohne Kosten.
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Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Keine Weitergabe an Dritte. Antwort innerhalb von 48 Stunden.

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